Vertrag

Was Sie wissen und beachten sollten!

Was ist ein Vertrag?

Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien (z. B. zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder zwischen Privatperson und Unternehmen), die bestimmte Rechte und Pflichten festlegen. Ein Vertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden und kann verschiedene Formen annehmen, je nachdem, was vereinbart wurde und welche Gesetze gelten.

Ein Vertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das in der Regel dazu dient, Missverständnisse oder Konflikte zwischen den Parteien zu vermeiden und sicherzustellen, dass jede Partei ihre Verpflichtungen erfüllt.

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Vertrag kommt durch das Angebot und die Annahme des Angebots zwischen den Parteien zustande. Hier sind die grundlegenden Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen:

Angebot: Eine Partei macht ein Angebot, um einen Vertrag zu schließen. Dieses Angebot kann schriftlich oder mündlich gemacht werden und enthält normalerweise Details wie den Preis, die Menge und die Lieferbedingungen.

Annahme: Die andere Partei muss das Angebot annehmen, um einen Vertrag zu schließen. Die Annahme kann durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung erfolgen und muss die Bedingungen des Angebots akzeptieren.

Verhandlung: Wenn es Unstimmigkeiten oder Diskussionen über die Bedingungen gibt, können die Parteien Verhandlungen führen, um eine Einigung zu erzielen. In diesem Fall kann das Angebot und die Annahme mehrmals geändert werden, bis beide Parteien zufrieden sind.

Vertragsabschluss: Sobald beide Parteien sich auf die Bedingungen geeinigt haben, wird der Vertrag unterzeichnet. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich sein, je nach den Anforderungen des Gesetzes oder der Parteien.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Vertrag nur dann rechtsverbindlich ist, wenn beide Parteien eine klare und eindeutige Absicht haben, eine rechtliche Vereinbarung einzugehen, und wenn alle Bedingungen klar und eindeutig formuliert sind.

Welche Vertragsarten gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Vertragsarten, welche im 2. Buch BGB geregelt sind. Hier einige Beispiele für die wohl bekanntesten und gängigsten Verträge:

  • Kaufvertrag (BGB §433) – Ein Kaufvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die den Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen regelt. Dieser Vertrag enthält normalerweise Details über den Kaufpreis, die Lieferbedingungen, die Zahlungsbedingungen und die Garantien.
  • Mietvertrag (BGB §535) – Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die die Miete einer Immobilie regelt. Ein Mietvertrag enthält typischerweise Details wie Mietpreis, Laufzeit des Mietverhältnisses, Verpflichtungen des Mieters, Rückgabebedingungen, Wartung und Reparaturen.
  • Arbeitsvertrag (BGB § 611a) -Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Bedingungen der Beschäftigung regelt. Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel Details wie Arbeitszeit, Gehalt, Arbeitsaufgaben, Urlaubsansprüche, Arbeitsbedingungen und Kündigungsfristen. 
  • Darlehensvertrag (BGB § 488) – Ein Darlehensvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer, die die Bedingungen für die Ausleihe von Geld regelt. Zu den häufigsten Bestimmungen in einem Darlehensvertrag gehören der Betrag des Darlehens, der Zinssatz, die Tilgungsmodalitäten, die Sicherheiten und die Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung.

Wie ist ein Vertrag aufgebaut? Was sollte in einem Vertrag enthalten sein?

Verträge können in unterschiedlicher Form vorliegen. Einige sind formlos (Kaufvertrag), d. h. sie müssen nicht zwingend in schriftlicher Form vorliegen, andere hingegen, wie der Arbeitsvertrag, müssen in schriftlicher Form vorliegen. 

Auch wenn der Kaufvertrag formlos ist, wird in vielen Fällen doch ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt. Das bietet Sicherheit und Klarheit. Sollte es dann doch mal zu einem Rechtsstreit kommen ist es gut, den schriftlichen Vertrag als Beweisdokument zu haben. 

Der Vertragsinhalt ist natürlich abhängig vom Vertragstypen (Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Darlehensvertrag), doch ein schriftlicher Vertrag sollte zumindest folgende Inhalte enthalten:

  • Identität der Vertragspartner (Name, Anschrift, …)
  • Leistungsgegenstand/Vertragsgegenstand (Auto, Immobilie, Maschine)
  • Preis
  • Zahlungsbedingungen (Bar, Überweisung, Lastschrift)
  • Vergütung (Gehalt bei einem Arbeitsvertrag)
  • ggf. der Leistungsort
  • ggf. die Laufzeit des Vertrages 
  • ggf. Kündigungsbedingungen

Fazit

Es ist wichtig zu beachten, dass auch wenn ein Vertrag nicht in schriftlicher Form vorliegen muss, es oft doch sinnvoll ist, ihn schriftlich abzufassen. Das vermeidet Missverständnisse und dokumentiert die Bedingungen klar und deutlich. 

Verträge in schriftlicher Form sind zudem wichtige Dokumente, die unter Umständen auch einer Aufbewahrungspflicht unterliegen und in einem Unternehmen ebenso wie andere Dokumente be- und verarbeitet werden müssen.

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