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KI-Schwarmintelligenz

Feb 28 2023

Bei einer Warenlieferung bekommen wir in der Regel auch einen…

lieferschein
28. Februar 2023 von Leni

Bei einer Warenlieferung bekommen wir in der Regel auch einen…


… Lieferschein oder auch Warenbegleitschein genannt.

Das ist ein wichtiger Beleg, der uns Auskunft über die gelieferte Ware gibt und die Zustellung unserer Ware dokumentiert. 

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, einen Lieferschein auszustellen

Anders als bei der Rechnungsstellung ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, einen Lieferschein auszustellen. Doch die meisten Unternehmen nutzen es, da es für Sie und für den Kunden von Vorteil ist. 

Wenn wir uns dazu entschließen, unserer Ware einen Lieferschein beizulegen, sollten wir darauf achten, dass unser Lieferschein bestimmte Pflichtdaten (ähnlich wie bei einer Rechnung) enthält. Hierzu gehören unter anderem:

  • Name und Adresse des Lieferanten und Empfängers
  • Ausstellungsdatum und Datum der Lieferung
  • Lieferscheinnummer und/oder Rechnungsnummer
  • Beschreibung, der in der Bestellung enthaltenen Ware
  • Mengenangaben (je nach Artikelart Stückzahl, Volumen, Gewichtsangabe)
  • Eigentumsvorbehalt
  • Optional: Unterschrift des Kunden, der die Lieferung damit bestätigt

Lieferschein abgleichen

Wir können/sollten den Lieferschein mit unserer Bestellung, unserer Auftragsbestätigung und später auch mit unserer Rechnung abgleichen. Wenn wir das alles manuell machen, kann es ganz schön viel Zeit in Anspruch nehmen. Was würden Sie dazu sagen, wenn Ihnen jemand oder etwas diese Arbeit abnehmen würde und Sie dadurch Zeit für andere/wichtigere Dinge hätten?

DOC² bietet Ihnen diese Möglichkeit. Mit DOC² haben Sie einen intelligente Dokumentenverarbeitung. Sie basiert auf einer KI, lernt ständig dazu und bietet somit einen hohen Automatisierungsgrad bei der Verarbeitung von Dokumenten (und dazu gehören auch Lieferscheine).

Verschwenden Sie keine Zeit mehr mit Routinearbeiten und erfahren Sie mehr darüber, wie DOC² Ihnen Ihren Arbeitsalltag erleichtern kann.

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Lieferschein

Bildnachweis: Header & Beitragsbild von jannoon028 auf Freepik

Written by Stephanie Propstmeier · Categorized: Blog, Deutsch, DOC², Künstliche Intelligenz, Maschinelles Lernen · Tagged: Digitalisierung, IDP, KI-Schwarmintelligenz, lieferschein, machinelearning

Feb 07 2023

Nicht schon wieder eine Rechnung

rechnung
7. Februar 2023 von Leni

Nicht schon wieder eine Rechnung


Niemand bekommt gerne Rechnungen, das bedeutet ja, dass man Geld zahlen muss. Viel lieber ist man auf der anderen Seite und schreibt Rechnungen an andere und erhält dann Geld. Ist doch so, oder? Und doch gehören sie zu den Dokumenten, denen wir im Unternehmensalltag immer wieder begegnen – diese Rechnungen.

Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmen Lieferungen und sonstige Leistungen gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wie dies genau bezeichnet wird (Eingangsrechnung, Ausgangsrechnung, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung uvm.). Die Rechnungen lassen sich aus buchhalterischer Sicht grob in zwei Gruppen einteilen: Kosten- und Warenrechnungen.

Der Unterschied zwischen Kosten- und Warenrechnung liegt hierbei darin, dass eine Warenrechnung sich immer auf eine Bestellung von Waren bezieht, eine Kostenrechnung hingegen bezieht sich meistens auf erbrachte Dienstleistungen.

Ein Beispiel:

Sie bestellen eine LKW-Ladung Baumaterial. Hier erhalten Sie eine Warenrechnung, die sich auf Ihre Bestellung bezieht und auch explizit aufweist, was an Waren berechnet wird.

Bei einer Dienstleistung (Telefonrechnung,…)  wird in der Regel nach Aufwand berechnet. Deshalb spricht man hier von einer Kostenrechnung.

So jetzt wissen wir, was eine Rechnung ist, verkaufen einem Kunden unsere Ware/Dienstleistung und stellen ihm das in Rechnung. Worauf müssen wir achten, was muss auf jeden Fall auf einer Rechnung stehen? Laut §14 UStG gehören folgende Punkte unbedingt auf eine Rechnung:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer (Steuer-ID) oder Umsatzsteuer-ID (USt -IdNr.) des leistenden Unternehmens
  • Ausstellungsdatum / Rechnungsdatum
  • Fortlaufende einmalige Rechnungsnummer
  • Zeitpunkt der Lieferung oder der Leistung
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Rechnungsbetrag, aufgeschlüsselt in Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag

Egal, auf welchem Weg Sie Rechnungen erreichen, elektronisch oder postalisch, alle müssen bearbeitet werden. Mit DOC² gelingt Ihnen das in nur wenigen Minuten. Dank der KI-Schwarmintelligenz ist DOC² in der Lage, Rechnungen in kürzester Zeit einzulesen und zu bearbeiten.

Sie wollen mehr darüber erfahren, wie das möglich ist?

Dann zögern Sie nicht, uns zu fragen.

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Bildnachweis: Header & Beitragsbild jannoon028 auf Freepik

Written by Stephanie Propstmeier · Categorized: Blog, Deutsch, DOC², Künstliche Intelligenz, Maschinelles Lernen · Tagged: KI, KI-Schwarmintelligenz, Rechnung

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