Gutschrift

Gutschrift

Bei einer besonderen Rechnung handelt es sich um eine Gutschrift / Abrechnungsgutschrift. Denn im Gegensatz zu einer herkömmlichen Rechnung wird eine Gutschrift nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger (sprich vom Kunden) ausgestellt. Deshalb nennt man die Abrechnungsgutschrift auch “umgekehrte Rechnung”.