Dienstleistungsrahmenvertrag
DIENSTANBIETER – DIENSTLEISTUNGSRAHMENVERTRAG
DIESER ABONNEMENTRAHMENVERTRAG REGELT DEN ERWERB UND DIE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN DES DIENSTANBIETERS DURCH DEN KUNDEN. BEGRIFFE IN GROSSBUCHSTABEN HABEN DIE HIERIN FESTGELEGTEN DEFINITIONEN. DURCH DIE ANNAHME DIESES VERTRAGS, INDEM ER (1) EIN KÄSTCHEN ANKLICKT, DAS DIE ANNAHME ANZEIGT, (2) EIN BESTELLFORMULAR AUSFÜLLT, DAS AUF DIESEN VERTRAG VERWEIST, ODER (3) KOSTENLOSE DIENSTE IN ANSPRUCH NIMMT, ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN. WENN DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG ANNIMMT, IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ANNIMMT, ERKLÄRT SIE, DASS SIE BEFUGT IST, DIESES UNTERNEHMEN UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN; IN DIESEM FALL BEZIEHT SICH DER BEGRIFF „KUNDE“ AUF DIESES UNTERNEHMEN UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN. WENN DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIERT, NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGT ODER MIT DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN IST, DARF DIESE PERSON DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DIE DIENSTE NICHT NUTZEN.
Auf die Dienste darf nicht zum Zwecke der Überwachung ihrer Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität oder zu anderen Benchmarking- oder Wettbewerbszwecken zugegriffen werden.
Direkten Konkurrenten des Dienstanbieters ist der Zugang zu den Diensten untersagt, es sei denn, der Dienstanbieter hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
Diese Vereinbarung wurde zuletzt am 01.04.2021 aktualisiert. Sie ist zwischen dem Kunden und dem Dienstanbieter ab dem Datum der Annahme dieser Vereinbarung durch den Kunden wirksam.
1. DEFINITIONEN
„Verbundenes Unternehmen“ bedeutet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt das betroffene Unternehmen kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet direktes oder indirektes Eigentum oder Kontrolle von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile an dem betreffenden Unternehmen.
„Vertrag“ bedeutet dieser Rahmenvertrag.
„Betadienste“ sind Dienste oder Funktionen des Dienstanbieters, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, damit er sie nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten ausprobieren kann, und die eindeutig als Betaversion, Pilotversion, eingeschränkte Version, Entwicklervorschau, Nicht-Produktionsversion, Evaluierung oder mit einer ähnlichen Beschreibung gekennzeichnet sind.
„Inhalt“ bezeichnet Informationen, die der Dienstanbieter aus öffentlich zugänglichen Quellen oder von dritten Inhaltsanbietern bezieht und dem Kunden über die Dienste, Beta-Dienste oder gemäß einem Bestellformular zur Verfügung stellt, wie in der Dokumentation näher beschrieben.
„Kunde“ bedeutet im Falle einer Einzelperson, die diesen Vertrag in ihrem eigenen Namen annimmt, diese Einzelperson, oder im Falle einer Einzelperson, die diesen Vertrag im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person annimmt, das Unternehmen oder die andere juristische Person, für die diese Einzelperson diesen Vertrag annimmt, sowie verbundene Unternehmen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person (solange sie verbundene Unternehmen bleiben), die Bestellformulare ausgefüllt haben.
„Kundendaten“ bedeutet elektronische Daten und Informationen, die vom oder für den Kunden an die Dienste übermittelt werden, mit Ausnahme von Inhalten und Anwendungen von Nicht-Dienstleistern.
„Dokumentation“ bezeichnet die Vertrauens- und Compliance-Dokumentation des jeweiligen Dienstes sowie dessen Nutzungshandbücher und -richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung.
„Kostenlose Dienste“ sind Dienste, die der Dienstanbieter dem Kunden kostenlos zur Verfügung stellt. Kostenlose Dienste schließen Dienste aus, die als kostenlose Testversion angeboten werden, sowie gekaufte Dienste.
„Bösartiger Code“ bezeichnet Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die darauf abzielen, Schaden anzurichten, z. B. Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojanische Pferde.
„Nicht-Service-Provider-Anwendung“ bezeichnet eine webbasierte, mobile, Offline- oder andere Softwareanwendungsfunktionalität, die mit einem Dienst zusammenarbeitet, die vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellt und/oder auf einem Marktplatz aufgeführt wird. Anwendungen von Nicht-Dienstanbietern, die nicht vom Kunden erworben oder bereitgestellt wurden, sind als solche zu erkennen.
„Bestellformular“ bezeichnet ein Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, in dem/der die im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Dienste spezifiziert werden und das zwischen dem Kunden und dem Dienstanbieter oder einem seiner verbundenen Unternehmen abgeschlossen wird, einschließlich aller Zusätze und Ergänzungen dazu. Durch den Abschluss eines Bestellformulars im Rahmen dieses Vertrags erklärt sich ein verbundenes Unternehmen damit einverstanden, an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein, als wäre es eine ursprüngliche Partei dieses Vertrags.
„Gekaufte Dienste“ bedeutet Dienste, die der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen des Kunden über ein Bestellformular oder ein Online-Einkaufsportal erwirbt, im Unterschied zu kostenlosen Diensten oder solchen, die im Rahmen einer kostenlosen Testphase bereitgestellt werden.
„Dienste“ bezeichnet die Produkte und Dienste, die vom Kunden über ein Bestellformular oder ein Online-Einkaufsportal bestellt oder dem Kunden kostenlos (je nach Fall) oder im Rahmen einer kostenlosen Testversion zur Verfügung gestellt werden und vom Dienstanbieter online verfügbar gemacht werden, einschließlich der zugehörigen Offline- oder mobilen Komponenten des Dienstanbieters, wie in der Dokumentation beschrieben. „Dienste“ schließen Inhalte und Nicht-Dienstanbieter-Anwendungen aus.
„Dienstanbieter“ bedeutet das Unternehmen Fellow Consulting AG, das im Abschnitt „Vertragspartner des Dienstanbieters, Mitteilungen, geltendes Recht und Gerichtsstand“ unten beschrieben ist.
„Nutzer“ bedeutet im Falle einer Einzelperson, die diese Bedingungen in ihrem eigenen Namen akzeptiert, diese Einzelperson, oder im Falle einer Einzelperson, die diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, eine Einzelperson, die vom Kunden autorisiert ist, einen Dienst zu nutzen, für die der Kunde ein Abonnement erworben hat (oder im Falle von Diensten, die vom Dienstanbieter kostenlos zur Verfügung gestellt werden, für die ein Dienst bereitgestellt wurde), und der der Kunde (oder, falls zutreffend, der Dienstanbieter auf Wunsch des Kunden) eine Benutzerkennung und ein Passwort (für Dienste, die eine Authentifizierung nutzen) zur Verfügung gestellt hat. Zu den Benutzern können beispielsweise Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden sowie Dritte gehören, mit denen der Kunde Geschäfte tätigt.
2. VERANTWORTLICHKEITEN DES DIENSTLEISTERS
2.1 Bereitstellung der gekauften Dienste
Der Dienstanbieter wird (a) dem Kunden die Dienste und Inhalte gemäß dieser Vereinbarung und den entsprechenden Bestellformularen und der Dokumentation zur Verfügung stellen, (b) dem Kunden ohne zusätzliche Kosten den entsprechenden Standard-Support des Dienstanbieters für die gekauften Dienste und/oder, falls erworben, einen erweiterten Support zur Verfügung stellen, (c) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die gekauften Online-Dienste 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme von: (i) geplante Ausfallzeiten (über die der Dienstanbieter im Voraus elektronisch informiert) und (ii) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Dienstanbieters liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Regierungsmaßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, innere Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitsprobleme (ausgenommen solche, an denen Mitarbeiter des Dienstanbieters beteiligt sind), Ausfälle oder Verzögerungen des Internetdienstanbieters, Anwendungen von Nichtdienstanbietern oder Denial-of-Service-Angriffe, und (d) Erbringung der Dienste in Übereinstimmung mit Gesetzen und behördlichen Vorschriften, die für die Erbringung von Diensten durch den Dienstanbieter an seine Kunden im Allgemeinen gelten (d. h. e., (d) die Dienste in Übereinstimmung mit den Gesetzen und behördlichen Vorschriften zu erbringen, die für die Erbringung der Dienste durch den Dienstanbieter an seine Kunden im Allgemeinen gelten (d. h. ohne Rücksicht auf die besondere Nutzung der Dienste durch den Kunden), und vorbehaltlich der Nutzung der Dienste durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag, der Dokumentation und dem jeweiligen Bestellformular.
2.2 Schutz der Kundendaten
Der Dienstanbieter unterhält administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten, wie in der Dokumentation und in der Vorlage zum Datenschutzgesetz am Ende dieses Dokuments beschrieben. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs, der Nutzung, der Änderung oder der Offenlegung von Kundendaten durch Mitarbeiter des Dienstanbieters, außer (a) zur Erbringung der gekauften Dienste und zur Verhinderung oder Behebung von Dienstleistungs- oder technischen Problemen, (b) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß Abschnitt 7.3 (Erzwungene Offenlegung) unten. Für die Zwecke der Standardvertragsklauseln sind der Kunde und seine verbundenen Unternehmen jeweils der Datenexporteur, und die Annahme dieser Vereinbarung durch den Kunden und die Unterzeichnung eines Bestellformulars durch ein verbundenes Unternehmen werden als Unterzeichnung der Standardvertragsklauseln und Anhänge behandelt. Auf Anfrage des Kunden, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung gestellt wird, stellt der DIENSTLEISTER dem Kunden die Kundendaten für den Export oder das Herunterladen zur Verfügung, wie in der Dokumentation vorgesehen. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist ist der DIENSTLEISTER nicht mehr verpflichtet, Kundendaten aufrechtzuerhalten oder zur Verfügung zu stellen, und wird, wie in der Dokumentation vorgesehen, danach alle Kopien der Kundendaten in seinen Systemen oder sonst in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle löschen oder vernichten, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Kostenlose Testversion: Außer in Bezug auf eine kostenlose Testversion werden die Bedingungen des Datenverarbeitungszusatzes („DPA“) hiermit am Ende dieses Dokuments aufgenommen und gelten in dem Umfang, in dem Kundendaten personenbezogene Daten gemäß der Definition im DPA enthalten.
2.3 Personal des DIENSTLEISTERS
Der DIENSTLEISTER ist für die Leistung seines Personals (einschließlich seiner Mitarbeiter und Auftragnehmer) und deren Einhaltung der Verpflichtungen des DIENSTLEISTERs aus dieser Vereinbarung verantwortlich, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
2.4 Beta-Dienste
Von Zeit zu Zeit kann der DIENSTLEISTER dem Kunden Beta-Dienste kostenlos zur Verfügung stellen. Der Kunde kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er solche Beta-Dienste ausprobieren möchte oder nicht. Beta-Dienste sind für Evaluierungszwecke und nicht für die produktive Nutzung vorgesehen, werden nicht unterstützt und können zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Beta-Dienste gelten nicht als „Dienste“ im Sinne dieser Vereinbarung, jedoch gelten alle Beschränkungen, der Vorbehalt von Rechten des DIENSTLEISTERs und die Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf die Dienste und die Nutzung von damit verbundenen Anwendungen und Inhalten, die nicht vom DIENSTLEISTER stammen, gleichermaßen für die Nutzung der Beta-Dienste durch den Kunden. Sofern nicht anders angegeben, endet die Testphase der Beta-Dienste ein Jahr nach dem Startdatum der Testphase oder an dem Tag, an dem eine Version der Beta-Dienste ohne die entsprechende Bezeichnung der Beta-Dienste allgemein verfügbar wird, je nachdem, was früher eintritt. Der DIENSTLEISTER ist berechtigt, die Beta-Dienste jederzeit nach eigenem Ermessen einzustellen und sie niemals allgemein verfügbar zu machen. Der DIENSTLEISTER haftet nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit einem Betadienst entstehen.
2.5 Kostenlose Testversion
Wenn sich der Kunde auf der Website des DIENSTLEISTERs oder eines verbundenen Unternehmens für eine kostenlose Testversion registriert, stellt der DIENSTLEISTER dem Kunden die betreffenden Dienste auf Testbasis kostenlos zur Verfügung, und zwar bis zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) dem Ende des kostenlosen Testzeitraums, für den sich der Kunde für die Nutzung der betreffenden Dienste registriert hat, oder (b) dem Anfangsdatum der vom Kunden für diese Dienste bestellten Abonnements für gekaufte Dienste oder (c) der Kündigung durch den DIENSTLEISTER nach eigenem Ermessen. Zusätzliche Testbedingungen können auf der Webseite für die Testregistrierung erscheinen. Solche zusätzlichen Bedingungen werden durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen und sind rechtsverbindlich. ALLE DATEN, DIE DER KUNDE WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS IN DIE DIENSTE EINGIBT, UND ALLE ANPASSUNGEN, DIE VOM KUNDEN ODER FÜR DEN KUNDEN AN DEN DIENSTEN VORGENOMMEN WURDEN, GEHEN DAUERHAFT VERLOREN, ES SEI DENN, DER KUNDE ERWIRBT VOR ABLAUF DES TESTZEITRAUMS EIN ABONNEMENT FÜR DIESELBEN DIENSTE, FÜR DIE DER TESTZEITRAUM GILT, ODER ER ERWIRBT DIE ENTSPRECHENDEN VERBESSERTEN DIENSTE, ODER ER EXPORTIERT DIESE DATEN. DER KUNDE KANN DIE WÄHREND DER KOSTENLOSEN TESTVERSION EINGEGEBENEN DATEN ODER VORGENOMMENEN ANPASSUNGEN NICHT AUF EINEN DIENST ÜBERTRAGEN, DER EIN DOWNGRADE GEGENÜBER DEM VON DER TESTVERSION ABGEDECKTEN DIENST DARSTELLT (Z.B. VON DER ENTERPRISE EDITION AUF DIE PROFESSIONAL EDITION); WENN DER KUNDE ALSO EINEN DIENST ERWIRBT, DER EIN DOWNGRADE GEGENÜBER DEM VON DER TESTVERSION ABGEDECKTEN DIENST DARSTELLT, MUSS DER KUNDE DIE DATEN DES KUNDEN VOR DEM ENDE DES TESTZEITRAUMS EXPORTIEREN, DA DIE DATEN DES KUNDEN SONST DAUERHAFT VERLOREN GEHEN. UNGEACHTET DES ABSCHNITTS „ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE“ UND DES ABSCHNITTS „SCHADENSERSATZ DURCH DEN DIENSTANBIETER“ WEITER UNTEN WERDEN DIE DIENSTE WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT OHNE JEGLICHE GARANTIE UND DER DIENSTANBIETER HAT KEINE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNG JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE DIENSTE WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS, ES SEI DENN, EIN SOLCHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST NACH GELTENDEM RECHT NICHT DURCHSETZBAR; IN DIESEM FALL DARF DIE HAFTUNG DES DIENSTANBIETERS IN BEZUG AUF DIE WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS ERBRACHTEN DIENSTE 1.000,00 € NICHT ÜBERSTEIGEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNEHMEN DER DIENSTANBIETER, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINE LIZENZGEBER GEGENÜBER DEM KUNDEN KEINE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG, DASS: (A) DIE NUTZUNG DER DIENSTE DURCH DEN KUNDEN WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT, (B) DIE NUTZUNG DER DIENSTE DURCH DEN KUNDEN WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS UNUNTERBROCHEN, ZEITGERECHT, SICHER ODER FEHLERFREI ERFOLGT UND (C) DIE WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS BEREITGESTELLTEN NUTZUNGSDATEN KORREKT SIND. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IM ABSCHNITT „HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG“ WEITER UNTEN HAFTET DER KUNDE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG VOLLUMFÄNGLICH GEGENÜBER DEM DIENSTANBIETER UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR ALLE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER DIENSTE DURCH DEN KUNDEN WÄHREND DES KOSTENLOSEN TESTZEITRAUMS, AUS EINER VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN KUNDEN UND AUS DEN ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN. DER KUNDE IST VERPFLICHTET, DIE DOKUMENTATION DES JEWEILIGEN DIENSTES WÄHREND DES TESTZEITRAUMS ZU LESEN, UM SICH MIT DEN MERKMALEN UND FUNKTIONEN DER DIENSTE VERTRAUT ZU MACHEN, BEVOR ER EINEN KAUF TÄTIGT.
2.6 Kostenlose Dienste
Der DIENSTLEISTER kann dem Kunden kostenlose Dienste zur Verfügung stellen. Die Nutzung von kostenlosen Diensten unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Abschnitt und einem anderen Teil dieser Vereinbarung hat dieser Abschnitt Vorrang. Kostenlose Dienste werden dem Kunden bis zu bestimmten Grenzen, wie in der Dokumentation beschrieben, kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Nutzung über diese Grenzen hinaus erfordert den Erwerb zusätzlicher Ressourcen oder Dienste durch den Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der DIENSTLEISTER nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen den Zugang des Kunden zu den kostenlosen Diensten oder einem Teil davon beenden kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jede Beendigung des Zugangs des Kunden zu den kostenlosen Diensten ohne vorherige Ankündigung erfolgen kann, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der DIENSTLEISTER gegenüber dem Kunden oder einem Dritten für eine solche Beendigung nicht haftet. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Kundendaten aus den kostenlosen Diensten zu exportieren, bevor der Zugang des Kunden zu den kostenlosen Diensten aus irgendeinem Grund beendet wird, vorausgesetzt, dass SERVICE PROVIDER dem Kunden im Falle der Beendigung seines Kontos eine angemessene Gelegenheit gibt, seine Kundendaten abzurufen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. UNGEACHTET DES ABSCHNITTS „ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE“ UND DES ABSCHNITTS „SCHADENSERSATZ DURCH DEN DIENSTANBIETER“ UNTEN WERDEN DIE KOSTENLOSEN DIENSTE OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT OHNE JEGLICHE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND DER DIENSTANBIETER HAT KEINE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNG JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE KOSTENLOSEN DIENSTE, ES SEI DENN, EIN SOLCHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST NACH GELTENDEM RECHT NICHT DURCHSETZBAR; IN DIESEM FALL DARF DIE HAFTUNG DES DIENSTANBIETERS IN BEZUG AUF DIE KOSTENLOSEN DIENSTE 1.000,00 € NICHT ÜBERSCHREITEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GEBEN DER DIENSTANBIETER, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINE LIZENZGEBER DEM KUNDEN GEGENÜBER KEINE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG AB, DASS: (A) DIE NUTZUNG DER KOSTENLOSEN DIENSTE DURCH DEN KUNDEN DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT, (B) DIE NUTZUNG DER KOSTENLOSEN DIENSTE DURCH DEN KUNDEN UNUNTERBROCHEN, ZEITGERECHT, SICHER ODER FEHLERFREI ERFOLGT UND (C) DIE ÜBER DIE KOSTENLOSEN DIENSTE BEREITGESTELLTEN NUTZUNGSDATEN KORREKT SIND. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IM NACHSTEHENDEN ABSCHNITT „HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG“ HAFTET DER KUNDE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG VOLLUMFÄNGLICH GEGENÜBER DEM DIENSTANBIETER UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR ALLE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER KOSTENLOSEN DIENSTE DURCH DEN KUNDEN, AUS EINER VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN KUNDEN UND AUS DEN HIERIN ENTHALTENEN ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN ERGEBEN.
3. NUTZUNG VON DIENSTEN UND INHALTEN
3.1 Abonnement
Sofern im jeweiligen Bestellformular oder in der Dokumentation nicht anders angegeben, (a) werden gekaufte Dienste und der Zugriff auf Inhalte als Abonnements für die im jeweiligen Bestellformular oder im jeweiligen Online-Einkaufsportal angegebene Laufzeit erworben, (b) können Abonnements für gekaufte Dienste während einer Abonnementlaufzeit zum gleichen Preis wie die zugrunde liegende Abonnementlaufzeit hinzugefügt werden, wobei der Preis anteilig für den zum Zeitpunkt der Hinzufügung der Abonnements verbleibenden Teil der Abonnementlaufzeit gilt, und (c) enden alle hinzugefügten Abonnements zum gleichen Zeitpunkt wie die zugrunde liegenden Abonnements. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe nicht von der Bereitstellung künftiger Funktionen oder Merkmale oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen des DIENSTLEISTERS über künftige Funktionen oder Merkmale abhängig sind.
3.2 Nutzungsbeschränkungen
Die Dienste und Inhalte unterliegen den in den Bestellformularen und der Dokumentation angegebenen Nutzungsbeschränkungen. Überschreitet der Kunde ein vertragliches Nutzungslimit, so kann der DIENSTLEISTER gemeinsam mit dem Kunden versuchen, die Nutzung des Kunden so zu reduzieren, dass sie mit dem Limit übereinstimmt. Ist der Kunde trotz der Bemühungen des DIENSTLEISTERs nicht in der Lage oder nicht willens, ein vertragliches Nutzungslimit einzuhalten, wird der Kunde auf Aufforderung des DIENSTLEISTERs unverzüglich ein Bestellformular für zusätzliche Mengen der betreffenden Dienste oder Inhalte ausfüllen und/oder eine Rechnung für die übermäßige Nutzung gemäß dem nachstehenden Abschnitt „Abrechnung und Zahlung“ bezahlen.
3.3 Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde ist (a) verantwortlich für die Einhaltung dieser Vereinbarung, der Dokumentation und der Bestellformulare durch die Nutzer, (b) verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten, für die Mittel, mit denen der Kunde die Kundendaten erworben hat, für die Nutzung der Kundendaten durch den Kunden mit den Diensten und für das Zusammenwirken von Anwendungen anderer Anbieter, mit denen der Kunde Dienste oder Inhalte nutzt, (c) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf Dienste und Inhalte oder deren Nutzung zu verhindern, und den DIENSTLEISTER unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung zu benachrichtigen, (d) Dienste und Inhalte nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag, der Dokumentation, den Bestellformularen und den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften zu nutzen, und (e) die Nutzungsbedingungen von Nicht-DIENSTLEISTER-Anwendungen, mit denen der Kunde Dienste oder Inhalte nutzt, einzuhalten. Jede Nutzung der Dienste unter Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen durch den Kunden oder die Nutzer, die nach Auffassung von DIENSTLEISTER die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Dienste von DIENSTLEISTER bedroht, kann zu einer sofortigen Aussetzung der Dienste durch DIENSTLEISTER führen, wobei DIENSTLEISTER unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um den Kunden vor einer solchen Aussetzung zu benachrichtigen und ihm Gelegenheit zu geben, den Verstoß oder die Bedrohung zu beheben.
3.4 Nutzungsbeschränkungen
Es ist dem Kunden nicht gestattet, (a) Dienste oder Inhalte anderen Personen als dem Kunden oder den Nutzern zur Verfügung zu stellen oder Dienste oder Inhalte zugunsten anderer Personen als des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen zu nutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einem Bestellformular oder in der Dokumentation angegeben, (b) Dienste oder Inhalte zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu vertreiben, zur Verfügung zu stellen, zu vermieten oder zu verleasen oder Dienste oder Inhalte in ein Dienstleistungsbüro oder ein Outsourcing-Angebot einzubeziehen, (c) einen Dienst oder eine Nicht-SERVICE PROVIDER-Anwendung zu nutzen, um verletzende, verleumderische oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtes Material zu speichern oder zu übermitteln oder Material zu speichern oder zu übermitteln, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt, (d) einen Dienst oder eine Nicht-DIENSTLEISTUNGSANWENDUNG zu nutzen, um bösartigen Code zu speichern oder zu übermitteln, (e) die Integrität oder Leistung eines Dienstes oder darin enthaltener Daten Dritter zu stören oder zu unterbrechen, (f) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu einem Dienst oder Inhalt oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen, (g) den direkten oder indirekten Zugang zu oder die Nutzung von Diensten oder Inhalten in einer Weise zu ermöglichen, die eine vertragliche Nutzungsbeschränkung umgeht, (h) einen Dienst oder einen Teil, ein Merkmal, eine Funktion oder eine Benutzerschnittstelle eines Dienstes zu modifizieren, zu kopieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, (i) Inhalte zu kopieren, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag, einem Bestellformular oder der Dokumentation gestattet, (j) einen Teil eines Dienstes oder Inhalts zu rahmen oder zu spiegeln, (j) Framing oder Spiegeln eines Teils eines Dienstes oder Inhalts, außer in den eigenen Intranets des Kunden oder anderweitig für seine eigenen internen Geschäftszwecke oder wie in der Dokumentation gestattet, (k) außer in dem Umfang, in dem es nach geltendem Recht zulässig ist, einen Dienst oder Inhalt zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren oder darauf zuzugreifen, um (1) ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen, (2) ein Produkt oder einen Dienst zu erstellen, der ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des Dienstes verwendet, (3) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des Dienstes zu kopieren oder (4) festzustellen, ob die Dienste in den Anwendungsbereich eines Patents fallen.
3.5 Entfernung von Inhalten und Nicht-DIENSTANBIETER-Anwendungen
Erhält der Kunde die Mitteilung, dass Inhalte oder eine Nicht-DIENSTLEISTUNGSANWENDUNG entfernt, geändert und/oder deaktiviert werden müssen, um eine Verletzung des geltenden Rechts, der Rechte Dritter oder der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und zu externen Diensten zu vermeiden, wird der Kunde dies unverzüglich tun. Ergreift der Kunde die erforderlichen Maßnahmen nicht in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden oder ist nach Einschätzung des DIENSTLEISTERs ein fortgesetzter Verstoß wahrscheinlich, kann der DIENSTLEISTER den betreffenden Inhalt, Dienst und/oder die Nicht-DIENSTLEISTER-Anwendung deaktivieren. Auf Verlangen des DIENSTLEISTERs hat der Kunde die Löschung und Einstellung der Nutzung schriftlich zu bestätigen, und der DIENSTLEISTER ist berechtigt, eine Kopie dieser Bestätigung an den Kläger eines Dritten oder an eine Behörde zu übermitteln, je nachdem, was zutrifft. Darüber hinaus ist SERVICEPROVIDER berechtigt, den Zugang des Kunden zu Inhalten über die Dienste zu sperren, wenn er von einem Rechteinhaber aufgefordert wird, Inhalte zu entfernen, oder wenn er Informationen erhält, dass die dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen könnten..
4. PRODUKTE UND DIENSTE VON NICHT-DIENSTLEISTERN
4.1 Nicht-DIENSTLEISTER-Produkte und -Dienste
SERVICEPROVIDER oder Dritte können (z. B. über einen Marktplatz oder auf andere Weise) Produkte oder Dienste von Dritten zur Verfügung stellen, einschließlich z. B. Anwendungen von Nicht-SERVICEPROVIDER sowie Implementierungs- und andere Beratungsdienste. Jeder Erwerb solcher Produkte oder Dienstleistungen durch den Kunden und jeder Datenaustausch zwischen dem Kunden und einem Produkt oder einer Dienstleistung eines Nicht-Dienstleisters erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Nicht-Dienstleister. SERVICEPROVIDER übernimmt keine Garantie oder Unterstützung für Anwendungen von Nicht-SERVICEPROVIDER oder andere Produkte oder Dienste von Nicht-SERVICEPROVIDER, unabhängig davon, ob sie von SERVICEPROVIDER als „zertifiziert“ oder anderweitig gekennzeichnet sind, es sei denn, in einem Bestellformular ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen. DIENSTLEISTER ist nicht verantwortlich für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten, die sich aus dem Zugriff durch eine solche Nicht-DIENSTLEISTER-Anwendung oder deren Anbieter ergeben.
4.2 Integration mit Nicht-DIENSTLEISTUNGSANBIETER-Anwendungen
Die Dienste können Funktionen enthalten, die für die Interoperabilität mit Nicht-DIENSTLEISTUNGSANWENDUNGEN ausgelegt sind. DIENSTLEISTER kann die fortdauernde Verfügbarkeit solcher Dienstmerkmale nicht garantieren und ist berechtigt, deren Bereitstellung einzustellen, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung, Gutschrift oder sonstige Entschädigung hat, wenn beispielsweise und ohne Einschränkung der Anbieter einer Nicht-DIENSTLEISTER-Anwendung die Nicht-DIENSTLEISTER-Anwendung nicht mehr in einer für DIENSTLEISTER akzeptablen Weise für die Interoperation mit den entsprechenden Dienstmerkmalen zur Verfügung stellt.
5. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
5.1 Gebühren
Der Kunde zahlt alle in den Bestellformularen angegebenen Gebühren. Sofern hierin oder in einem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, (i) basieren die Gebühren auf den erworbenen Diensten und Inhaltsabonnements und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, (ii) sind Zahlungsverpflichtungen nicht stornierbar und gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig, und (iii) können die erworbenen Mengen während der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden.
5.2 Rechnungsstellung und Zahlung
Der Kunde stellt dem DIENSTLEISTER gültige und aktualisierte Kreditkarteninformationen oder eine gültige Bestellung oder ein alternatives Dokument zur Verfügung, das für den DIENSTLEISTER akzeptabel ist. Wenn der Kunde dem DIENSTLEISTER Kreditkarteninformationen zur Verfügung stellt, ermächtigt der Kunde den DIENSTLEISTER, diese Kreditkarte für alle gekauften Dienste, die im Bestellformular aufgeführt sind, für die erste Abonnementlaufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten zu belasten, wie im Abschnitt „Laufzeit der gekauften Abonnements“ unten angegeben. Diese Gebühren sind im Voraus zu entrichten, entweder jährlich oder in Übereinstimmung mit einem anderen Abrechnungsrhythmus, der im entsprechenden Bestellformular angegeben ist. Wenn im Bestellformular angegeben ist, dass die Zahlung mit einer anderen Methode als einer Kreditkarte erfolgt, stellt der DIENSTLEISTER dem Kunden im Voraus und ansonsten in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Bestellformular eine Rechnung. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, sind die in Rechnung gestellten Gebühren 30 Tage nach Rechnungsdatum netto fällig. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem DIENSTLEISTER vollständige und korrekte Abrechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und den DIENSTLEISTER über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren.
5.3 Überfällige Gebühren
Wenn ein in Rechnung gestellter Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum beim DIENSTLEISTER eingeht, können ohne Einschränkung der Rechte oder Rechtsmittel des DIENSTLEISTERs (a) für diese Gebühren Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Betrags pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes, je nachdem, welcher Satz niedriger ist, anfallen und/oder (b) kann der DIENSTLEISTER künftige Abonnementverlängerungen und Bestellformulare von kürzeren Zahlungsfristen als den im obigen Abschnitt „Rechnungsstellung und Zahlung“ angegebenen abhängig machen.
5.4 Aussetzung des Dienstes und Beschleunigung
Ist eine Gebühr, die der Kunde im Rahmen dieser oder einer anderen Vereinbarung für Dienstleistungen schuldet, 30 Tage oder mehr überfällig (oder 10 oder mehr Tage überfällig im Falle von Beträgen, die der Kunde SERVICEPROVIDER ermächtigt hat, die Kreditkarte des Kunden zu belasten), kann SERVICEPROVIDER, ohne seine anderen Rechte und Rechtsmittel einzuschränken, die unbezahlten Gebührenverpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarungen beschleunigen, so dass alle diese Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar werden, und die Dienste aussetzen, bis diese Beträge vollständig gezahlt sind, vorausgesetzt, dass der DIENSTLEISTER den Kunden, außer bei Kunden, die per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen und deren Zahlung abgelehnt wurde, mindestens 10 Tage vor der Aussetzung der Dienste für den Kunden über die Überfälligkeit seines Kontos in Übereinstimmung mit dem nachstehenden Abschnitt „Art der Mitteilung“ für Rechnungsmitteilungen informiert.
5.5 Zahlungsstreitigkeiten
Der DIENSTLEISTER macht von seinen Rechten gemäß dem obigen Abschnitt „Überfällige Gebühren“ oder „Aussetzung des Dienstes und Beschleunigung“ keinen Gebrauch, wenn der Kunde die betreffenden Gebühren in angemessener Weise und in gutem Glauben bestreitet und sorgfältig an der Beilegung der Streitigkeit mitarbeitet.
5.6 Steuern
Die Gebühren des DIENSTLEISTERs enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich z. B. Mehrwert-, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer beliebigen Gerichtsbarkeit erhoben werden (zusammenfassend als „Steuern“ bezeichnet). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern im Zusammenhang mit seinen Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich. Wenn SERVICEPROVIDER gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder zu erheben, für die der Kunde nach diesem Abschnitt verantwortlich ist, stellt SERVICEPROVIDER dem Kunden eine Rechnung aus und der Kunde zahlt diesen Betrag, es sei denn, der Kunde legt SERVICEPROVIDER eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Zur Klarstellung: Der DIENSTLEISTER ist allein für die Steuern verantwortlich, die gegen ihn aufgrund seines Einkommens, seines Vermögens und seiner Mitarbeiter festgesetzt werden können.
6. EIGENTUMSRECHTE UND LIZENZEN
6.1 Vorbehalt der Rechte
Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behalten sich der DIENSTLEISTER, seine verbundenen Unternehmen, seine Lizenzgeber und die Anbieter von Inhalten alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und Inhalten vor, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem Kunden werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine anderen Rechte als die hierin ausdrücklich genannten gewährt.
6.2 Zugang zu und Nutzung von Inhalten
Der Kunde hat das Recht, auf die entsprechenden Inhalte zuzugreifen und sie gemäß den Bedingungen der entsprechenden Bestellformulare, dieser Vereinbarung und der Dokumentation zu nutzen.
6.3 Lizenz des Kunden an den SERVICEPROVIDER
Der Kunde gewährt dem DIENSTLEISTER, seinen Verbundenen Unternehmen und Vertragspartnern eine weltweite, zeitlich begrenzte Lizenz zum Hosten, Kopieren, Verwenden, Übertragen und Anzeigen von Anwendungen und Programmcode, die nicht vom DIENSTLEISTER stammen und die vom oder für den Kunden unter Verwendung eines Dienstes oder zur Verwendung durch den Kunden mit den Diensten erstellt wurden, sowie von Kundendaten, jeweils in dem Maße, wie es für den DIENSTLEISTER erforderlich ist, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Dienste und der zugehörigen Systeme in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Wenn sich der Kunde für die Nutzung einer Nicht-SERVICEPROVIDER-Anwendung mit einem Dienst entscheidet, erteilt der Kunde SERVICEPROVIDER die Erlaubnis, der Nicht-SERVICEPROVIDER-Anwendung und ihrem Anbieter den Zugriff auf Kundendaten und Informationen über die Nutzung der Nicht-SERVICEPROVIDER-Anwendung durch den Kunden zu gestatten, soweit dies für das Zusammenwirken dieser Nicht-SERVICEPROVIDER-Anwendung mit dem Dienst erforderlich ist. Vorbehaltlich der hierin gewährten eingeschränkten Lizenzen erwirbt der DIENSTLEISTER vom Kunden oder seinen Lizenzgebern im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte, Titel oder Anteile an Kundendaten, Nicht-SERVICEPROVIDER-Anwendungen oder solchen Programmcodes.
7. VERTRAULICHKEIT
7.1 Definition von vertraulichen Informationen
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die von einer Partei („offenlegende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören die Kundendaten; zu den vertraulichen Informationen des DIENSTLEISTERS gehören die Dienste und Inhalte sowie die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle Bestellformulare (einschließlich der Preisgestaltung). Zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse, die von der jeweiligen Partei offengelegt werden. Zu den vertraulichen Informationen gehören jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, (iii) von einer dritten Partei erhalten wurden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Um Zweifel auszuschließen, gelten die in diesem Abschnitt „Vertraulichkeit“ dargelegten Geheimhaltungsverpflichtungen auch für vertrauliche Informationen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Bewertung zusätzlicher Dienstleistungen des DIENSTLEISTERs ausgetauscht werden.
7.2 Schutz von vertraulichen Informationen
Im Verhältnis zwischen den Parteien behält jede Partei alle Eigentumsrechte an ihren vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei wird die gleiche Sorgfalt anwenden, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt), um (i) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für einen Zweck außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung zu verwenden und (ii) den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu beschränken, es sei denn, die offenlegende Partei hat dies schriftlich genehmigt, den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf die Mitarbeiter und Auftragnehmer der offenlegenden Partei und ihrer verbundenen Unternehmen zu beschränken, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen, und die Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei unterzeichnet haben, die einen Schutz enthalten, der nicht wesentlich geringer ist als der in dieser Vereinbarung vorgesehene Schutz der vertraulichen Informationen. Keine der Parteien wird die Bedingungen dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben, mit Ausnahme ihrer verbundenen Unternehmen, Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer, vorausgesetzt, dass eine Partei, die eine solche Weitergabe an ihr verbundenes Unternehmen, ihren Rechtsberater oder Wirtschaftsprüfer vornimmt, für die Einhaltung dieses Abschnitts „Vertraulichkeit“ durch das verbundene Unternehmen, den Rechtsberater oder Wirtschaftsprüfer verantwortlich bleibt. Ungeachtet des Vorstehenden ist der DIENSTLEISTER berechtigt, die Bedingungen dieser Vereinbarung und jedes anwendbare Bestellformular gegenüber einem Unterauftragnehmer oder einem Anwendungsanbieter, der kein DIENSTLEISTER ist, offenzulegen, soweit dies erforderlich ist, um die Verpflichtungen des DIENSTLEISTERS im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen, und zwar unter Vertraulichkeitsbedingungen, die im Wesentlichen den gleichen Schutz bieten wie die hierin dargelegten.
7.3 Erzwungene Offenlegung
Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, soweit sie gesetzlich dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei vorab über die erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet der offenlegenden Partei auf deren Kosten angemessene Unterstützung, wenn diese die Offenlegung anfechten möchte. Ist die empfangende Partei gesetzlich gezwungen, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, und ficht die offenlegende Partei die Offenlegung nicht an, so erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung der vertraulichen Informationen und die Gewährung eines sicheren Zugangs zu diesen Informationen.
8. ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN, AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
8.1 Zusicherungen
Jede Partei sichert zu, dass sie diesen Vertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und rechtlich dazu befugt ist.
8.2 Vereinbarte Qualität der Dienste
Der DIENSTLEISTER gewährleistet, dass während der Laufzeit des Abonnements (a) diese Vereinbarung, die Bestellformulare und die Dokumentation die geltenden administrativen, physischen und technischen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten genau beschreiben, (b) der DIENSTLEISTER die Gesamtsicherheit der Dienste nicht wesentlich herabsetzt, (c) die Dienste im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der geltenden Dokumentation erbracht werden und (d) der DIENSTLEISTER vorbehaltlich des vorstehenden Abschnitts „Integration mit Nicht-DIENSTLEISTER-Anwendungen“ die Gesamtfunktionalität der Dienste nicht wesentlich verringert.
8.3 Inhalt
Der DIENSTLEISTER macht sich die Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Inhalte. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Abschnitte „Mängelrüge“, „Rechtsbehelfe bei Mängeln“ und „Ausschlüsse“ entsprechend für die Verantwortung des DIENSTLEISTERS gelten, falls der DIENSTLEISTER von einem zuständigen Gericht als verantwortlich für die Inhalte angesehen wird.
8.4 Meldung von Mängeln
Der Kunde wird dem DIENSTLEISTER jede Abweichung der Leistungen von der „Vereinbarten Beschaffenheit der Leistungen“ („Mangel“) unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels oder, falls dies nicht möglich ist, der Symptome des Mangels anzeigen. Der Kunde wird dem DIENSTLEISTER alle ihm zur Verfügung stehenden sachdienlichen Informationen zur Beseitigung des Mangels übermitteln.
8.5 Nachbesserung bei Mängeln
Der DIENSTLEISTER wird jeden Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde das jeweilige Vertragsverhältnis kündigen, sofern SERVICEPROVIDER ausreichend Zeit für die Nachbesserung hatte. Der Abschnitt „Erstattung oder Zahlung bei Kündigung“, Satz 1 und Satz 3 gilt entsprechend. Hat SERVICEPROVIDER den Mangel zu vertreten oder ist SERVICEPROVIDER mit der Nachbesserung in Verzug, kann der Kunde den entstandenen Schaden in dem im nachfolgenden Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ genannten Umfang geltend machen.
8.6 Rechtsmängel
Für die Behandlung von Rechtsmängeln der Leistungen gelten die Bestimmungen der Ziffer 9 „Gegenseitige Freistellung“.
8.7 Ausschlüsse
Der Kunde hat keine Ansprüche aus dieser Ziffer 8 „Gewährleistung“, wenn ein Mangel dadurch verursacht wurde, dass der Kunde die Leistungen nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages, der Dokumentation und den geltenden Bestellformularen genutzt hat.
8.8 Haftungsausschlüsse
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG ÜBERNIMMT KEINE DER PARTEIEN EINE GARANTIE JEGLICHER ART, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. INHALTE UND BETA-DIENSTE WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
9. GEGENSEITIGE ENTSCHÄDIGUNG
9.1 Schadloshaltung durch den DIENSTLEISTER
Der DIENSTLEISTER wird den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren verteidigen, die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben werden und in denen behauptet wird, dass ein gekaufter Dienst die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt oder missbraucht (ein „Anspruch gegen den Kunden“), und wird den Kunden von allen Schadensersatzansprüchen, Anwaltsgebühren und Kosten freistellen, die dem Kunden als Folge eines Anspruchs gegen den Kunden zugesprochen werden, oder von Beträgen, die der Kunde im Rahmen eines von dem DIENSTLEISTER schriftlich genehmigten Vergleichs gezahlt hat, Der Kunde stellt SERVICE PROVIDER von allen Ansprüchen gegen den Kunden frei, sofern er (a) SERVICE PROVIDER unverzüglich schriftlich von dem Anspruch gegen den Kunden in Kenntnis setzt, (b) SERVICE PROVIDER die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gegen den Kunden überläßt (mit der Ausnahme, daß SERVICE PROVIDER einen Anspruch gegen den Kunden nur dann begleichen darf, wenn er den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung freistellt) und (c) SERVICE PROVIDER auf Kosten von SERVICE PROVIDER jede angemessene Unterstützung gewährt. Erhält der DIENSTLEISTER Informationen über einen Anspruch wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung im Zusammenhang mit einem Dienst, kann der DIENSTLEISTER nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden (i) die Dienste so abändern, dass sie nicht mehr als verletzend oder widerrechtlich angesehen werden, ohne dass dadurch die Garantien des DIENSTLEISTERS unter „Garantien des DIENSTLEISTERS“ oben verletzt werden, (ii) eine Lizenz für die fortgesetzte Nutzung dieses Dienstes durch den Kunden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu erwerben oder (iii) die Abonnements des Kunden für diesen Dienst mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen und dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für den Rest der Laufzeit der gekündigten Abonnements zu erstatten. Die oben genannten Verteidigungs- und Entschädigungsverpflichtungen gelten nicht, wenn (1) aus der Behauptung nicht eindeutig hervorgeht, dass die Dienste die Grundlage für den Anspruch gegen den Kunden bilden; (2) ein Anspruch gegen den Kunden aus der Nutzung oder Kombination der Dienste oder eines Teils davon mit Software, Hardware, Daten oder Prozessen entsteht, die nicht vom DIENSTLEISTER bereitgestellt wurden, wenn die Dienste oder ihre Nutzung ohne eine solche Kombination keine Rechtsverletzung darstellen würden; (3) ein Anspruch gegen den Kunden aus Diensten im Rahmen eines Bestellformulars entsteht, für die kein Entgelt erhoben wird; oder (4) ein Anspruch gegen den Kunden aus Inhalten, einer Anwendung, die nicht vom DIENSTLEISTER bereitgestellt wird, oder aus einem Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag, die Dokumentation oder die geltenden Bestellformulare entsteht.
9.2 Schadloshaltung durch den Kunden
Der Kunde wird den DIENSTLEISTER und seine Verbundenen Unternehmen gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren verteidigen, die von einem Dritten gegen den DIENSTLEISTER erhoben werden und in denen behauptet wird, dass (a) Kundendaten oder die Nutzung von Kundendaten durch den Kunden mit den Diensten, (b) eine vom Kunden bereitgestellte Nicht-SERVICEPROVIDER-Anwendung oder (c) die Kombination einer vom Kunden bereitgestellten Anwendung, die nicht vom DIENSTLEISTER stammt und mit den Diensten genutzt wird, die geistigen Eigentumsrechte des Dritten verletzt oder missbraucht, oder die sich aus der Nutzung der Dienste oder Inhalte durch den Kunden in rechtswidriger Weise oder unter Verstoß gegen die Vereinbarung, die Dokumentation oder das Bestellformular ergibt (jeweils ein „Anspruch gegen den DIENSTLEISTER“), und stellt den DIENSTLEISTER von allen Schadensersatzansprüchen, Anwaltsgebühren und Kosten frei, die dem DIENSTLEISTER aufgrund eines Anspruchs gegen den DIENSTLEISTER rechtskräftig zugesprochen werden, oder von allen Beträgen, die der DIENSTLEISTER im Rahmen eines vom Kunden schriftlich genehmigten Vergleichs im Zusammenhang mit einem Anspruch gegen den DIENSTLEISTER gezahlt hat, sofern der DIENSTLEISTER (a) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch gegen den DIENSTLEISTER informiert, (b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gegen den DIENSTLEISTER überlässt (mit der Ausnahme, dass der Kunde einen Anspruch gegen den DIENSTLEISTER nur dann begleichen darf, wenn er den DIENSTLEISTER bedingungslos von jeglicher Haftung freistellt), und (c) dem Kunden auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung gewährt. Die vorstehenden Verteidigungs- und Freistellungsverpflichtungen gelten nicht, wenn ein Anspruch gegen den DIENSTLEISTER aus einem Verstoß des DIENSTLEISTERs gegen diesen Vertrag, die Dokumentation oder die geltenden Bestellformulare resultiert.
9.3 Ausschließlicher Rechtsbehelf
Der nachstehende Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ gilt für alle Ansprüche, die sich aus diesem Abschnitt „Gegenseitige Entschädigung“ ergeben.
Dieser Abschnitt „Gegenseitige Entschädigung“ legt die alleinige Haftung der entschädigenden Partei gegenüber der anderen Partei und das ausschließliche Rechtsmittel der entschädigten Partei gegenüber der anderen Partei für alle in diesem Abschnitt beschriebenen Ansprüche Dritter fest.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1 Unbeschränkte Haftung
Die Parteien haften wechselseitig unbeschränkt (a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) im Rahmen einer von der jeweiligen Partei übernommenen Garantie, (c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, (d) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (e) nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten
Werden Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt und ist dadurch die Erreichung des Vertragszwecks einschließlich eines etwaigen Bestellscheins gefährdet oder werden leicht fahrlässig Pflichten verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages (einschließlich eines etwaigen Bestellscheins) überhaupt erst ermöglicht, so ist die Haftung der Parteien auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ausgeschlossen.
10.3 Haftungsobergrenze
Sofern die Parteien nicht gemäß dem vorstehenden Abschnitt „Unbeschränkte Haftung“ haften, übersteigt die Gesamthaftung jeder Partei zusammen mit allen ihren verbundenen Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung in keinem Fall den Gesamtbetrag, den der Kunde und seine verbundenen Unternehmen in den letzten 12 Monaten vor dem ersten Vorfall, aus dem die Haftung entstanden ist, für die die Haftung begründenden Leistungen gezahlt haben. Die vorstehende Begrenzung schränkt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden und seiner Verbundenen Unternehmen gemäß dem obigen Abschnitt „Gebühren und Zahlung“ nicht ein.
10.4 Umfang
Mit Ausnahme der Haftung nach dem Abschnitt „Unbeschränkte Haftung“ gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich deliktischer Schadensersatzansprüche. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle von Schadensersatzansprüchen einer Partei gegen Mitarbeiter, Beauftragte oder Organe der jeweils anderen Partei.
10.5 Haftungsbeschränkung
IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI ZUSAMMEN MIT ALLEN IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN, DIE DEN HAFTUNGSGRUND BILDEN, IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM ERSTEN VORFALL, AUS DEM DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST, GEZAHLT HABEN. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE KLAGE AUS VERTRAG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG HANDELT, UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, BESCHRÄNKT JEDOCH NICHT DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN UND SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEMÄSS DEM OBIGEN ABSCHNITT „GEBÜHREN UND ZAHLUNG“.
10.6 Ausschluss von Folgeschäden und damit verbundenen Schäden
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN EINE PARTEI ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN, GESCHÄFTSWERT ODER INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER DECKUNGSSCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER STRAFSCHADENSERSATZ, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGS- ODER SCHADENSERSATZKLAGE HANDELT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, SELBST WENN EINE PARTEI ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN ODER WENN DAS RECHTSMITTEL EINER PARTEI ODER IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ANDERWEITIG SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT, SOWEIT ER GESETZLICH VERBOTEN IST.
11. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
11.1 Laufzeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung beginnt an dem Tag, an dem der Kunde sie zum ersten Mal annimmt, und läuft so lange, bis alle Abonnements im Rahmen dieser Vereinbarung abgelaufen sind oder gekündigt wurden.
11.2 Laufzeit der gekauften Abonnements
Die Laufzeit eines jeden Abonnements entspricht den Angaben auf dem jeweiligen Bestellformular. Sofern in einem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, verlängern sich die Abonnements automatisch um den Zeitraum der ablaufenden Abonnementlaufzeit oder um ein Jahr (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit schriftlich (per E-Mail) mit, dass sie das Abonnement kündigen möchte. Der Preis pro Einheit während einer Verlängerungsperiode erhöht sich um bis zu 8 % über den geltenden Preis der vorherigen Laufzeit, es sei denn, wir teilen Ihnen mindestens 60 Tage vor der jeweiligen Verlängerungsperiode einen anderen Preis mit. Sofern nicht ausdrücklich im entsprechenden Bestellformular angegeben, erfolgt die Verlängerung von Abonnements mit Werbe- oder Einmalpreisen zu dem zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Listenpreis des DIENSTLEISTERS. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen führt jede Verlängerung, bei der sich das Abonnementvolumen oder die Abonnementdauer für einen Dienst gegenüber der vorherigen Laufzeit verringert hat, zu einer Neupreisbildung bei der Verlängerung, ohne Berücksichtigung des Preises pro Einheit der vorherigen Laufzeit.
11.3 Beendigung
Eine Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen, (i) mit einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei über einen wesentlichen Verstoß, wenn dieser Verstoß nach Ablauf dieser Frist nicht behoben ist, oder (ii) wenn die andere Partei Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird.
11.4 Rückerstattung oder Zahlung bei Beendigung
Wenn diese Vereinbarung vom Kunden gemäß dem obigen Abschnitt „Kündigung“ gekündigt wird, erstattet der DIENSTLEISTER dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit aller Bestellformulare nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Wird diese Vereinbarung vom DIENSTLEISTER gemäß dem obigen Abschnitt „Kündigung“ gekündigt, zahlt der Kunde alle unbezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit aller Bestellformulare, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. In keinem Fall entbindet die Kündigung den Kunden von seiner Verpflichtung, die an den DIENSTLEISTER zu zahlenden Gebühren für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu zahlen. Wird diese Vereinbarung durch den Kunden aus einem anderen Grund als einer in dieser Vereinbarung ausdrücklich zugelassenen Kündigung gekündigt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der DIENSTLEISTER sofort Anspruch auf alle unter dieser Vereinbarung fälligen Gebühren für Dienstleistungen für den Rest der gesamten Laufzeit hat, wobei diese Gebühren als pauschalierter Schadenersatz für die Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden zu betrachten sind.
11.5 Weitergeltende Bestimmungen
Die Abschnitte mit den Titeln „Kostenlose Dienste“, „Gebühren und Zahlung“, „Eigentumsrechte und Lizenzen“, „Vertraulichkeit“, „Haftungsausschlüsse“, „Gegenseitige Haftungsfreistellung“, „Haftungsbeschränkung“, „Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung“, „Entfernung von Inhalten und Nicht-DIENSTLEISTER-Anwendungen“ und „Allgemeine Bestimmungen“ überdauern jede Beendigung dieser Vereinbarung, „Weitergeltende Bestimmungen“ und „Allgemeine Bestimmungen“ überdauern jede Beendigung oder jedes Erlöschen dieser Vereinbarung, und der Abschnitt „Schutz von Kundendaten“ überdauert jede Beendigung oder jedes Erlöschen dieser Vereinbarung, solange der DIENSTLEISTER im Besitz der Kundendaten bleibt.
12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
12.1 Anti-Korruption
Keine der Parteien hat von einem Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung illegale oder unzulässige Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände erhalten oder angeboten bekommen. Angemessene Geschenke und Einladungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die oben genannte Einschränkung. Erfährt der Kunde von einem Verstoß gegen die obige Einschränkung, wird er sich in angemessener Weise bemühen, den DIENSTLEISTER unverzüglich zu informieren.
12.2 Gesamte Vereinbarung und Rangfolge
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem DIENSTLEISTER und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung der Dienste und Inhalte durch den Kunden dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand. Die Parteien sind sich einig, dass alle Bestimmungen oder Bedingungen, die in einer Kundenbestellung oder in anderen Kundenbestellunterlagen (mit Ausnahme von Bestellformularen) angegeben sind, ungültig sind. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den folgenden Dokumenten gilt die folgende Rangfolge: (1) das jeweilige Bestellformular, (2) dieser Vertrag und (3) die Dokumentation. Die Titel und Überschriften der Abschnitte dieser Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
12.3 Beziehung zwischen den Parteien
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Franchise, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Treuhandverhältnis und kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Jede Partei ist allein für die Zahlung aller ihren Mitarbeitern geschuldeten Vergütungen sowie für alle arbeitsbezogenen Steuern verantwortlich.
12.4 Drittbegünstigte
Es gibt keine Drittbegünstigten im Rahmen dieser Vereinbarung.
12.5 Verzicht
Kein Versäumnis oder Verzug einer Partei bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar.
12.6 Trennbarkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig eingestuft werden, so gilt diese Bestimmung als null und nichtig, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft.
12.7 Abtretung
Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise; vorausgesetzt jedoch, dass eine der Parteien diesen Vertrag in seiner Gesamtheit (einschließlich aller Bestellformulare) ohne die Zustimmung der anderen Partei an ihre verbundenen Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte abtreten darf. Ungeachtet des Vorstehenden kann eine Partei diese Vereinbarung schriftlich kündigen, wenn sie von einem direkten Konkurrenten der anderen Partei übernommen wird, im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte an diesen verkauft oder ein Kontrollwechsel zugunsten dieses Konkurrenten stattfindet. Im Falle einer solchen Kündigung erstattet der DIENSTLEISTER dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit aller Abonnements für den Zeitraum nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.
12.8 Geltendes Recht
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Jede Klage oder jedes Verfahren, das eine der Parteien zur Durchsetzung, Auslegung oder anderweitig in Bezug auf diese Vereinbarung anstrengt, wird ausschließlich vor den deutschen Gerichten mit Gerichtsstand München verhandelt. Jede Partei erklärt sich hiermit unwiderruflich damit einverstanden, sich in einem solchen Verfahren der ausschließlichen persönlichen und sachlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu unterwerfen.
12.9 Art und Weise der Zustellung von Mitteilungen
Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, erfolgen alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung schriftlich und werden wirksam (a) durch persönliche Übergabe, (b) am zweiten Werktag nach dem Versand oder (c) am Tag der Versendung per E-Mail, mit Ausnahme von Kündigungsmitteilungen oder entschädigungspflichtigen Ansprüchen („rechtliche Mitteilungen“), die eindeutig als rechtliche Mitteilungen zu kennzeichnen sind. Rechnungsbezogene Mitteilungen an den Kunden sind an den vom Kunden benannten Ansprechpartner für die Rechnungsstellung zu richten. Alle anderen Mitteilungen an den Kunden sind an den vom Kunden benannten Systemadministrator für die Dienste zu richten.